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ESD MEDIENINFO | Ein Jahr Bundesregierung: Viel Entlastungsrhetorik, keine Wirkung im Unternehmen

ESD MEDIENINFO | Ein Jahr Bundesregierung: Viel Entlastungsrhetorik, keine Wirkung im Unternehmen

06. Mai 2026

Saarbrücken/Berlin, 06.05.2026. Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung zieht der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. eine ernüchternde Zwischenbilanz aus Sicht der Soloselbständigen, Freiberufler sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Aus Sicht des Verbandes erschöpft sich die Politik der vergangenen Monate zu oft in Entlastungsrhetorik. Von einer konkreten Verbesserung ihrer Situation kann für viele Selbständige und kleine Unternehmen keine Rede sein.

„Für kleine Unternehmen entscheidet sich Wirtschaftspolitik nicht in Pressekonferenzen, sondern im Betriebsalltag. Dort geht es um Formulare, Nachweise, Meldepflichten, Kosten, Liquidität und verlässliche Entscheidungen. Nach einem Jahr Bundesregierung erleben viele Selbständige noch keinen Aufbruch, sondern weiter einen hohen Verwaltungsdruck und zu wenig Planungssicherheit“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD.

Das aktuelle ESD-Stimmungsbarometer bestätigt diese Einschätzung. An der Frühjahrsumfrage beteiligten sich mehrere hundert Selbständige, Freiberufler sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. 79 Prozent der Teilnehmenden bewerten die derzeitige wirtschaftspolitische Lage in Deutschland für Soloselbständige und kleine Unternehmen lediglich mit ausreichend, mangelhaft oder ungenügend. Nur 9 Prozent bewerten sie als gut. Die Note sehr gut wurde von keinem der Befragten vergeben.

Auch die Investitionsbereitschaft bleibt angespannt. 58 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihre Investitionsbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat. Nur 2 Prozent berichten von einer Verbesserung.

Besonders deutlich wird der Handlungsdruck beim Thema Bürokratieabbau. Im ESD-Stimmungsbarometer nennen 77 Prozent der Teilnehmenden reduzierte Dokumentationspflichten als eine der wichtigsten Maßnahmen. 58 Prozent fordern reduzierte Nachweispflichten, 44 Prozent eine bessere digitale Kommunikation mit Behörden und 40 Prozent vereinfachte Steuererklärungen.

„In kleinen Betrieben landet Bürokratie nicht in einer Fachabteilung, sondern direkt beim Inhaber. Jede zusätzliche Pflicht nimmt Zeit weg, die eigentlich für Kunden, Aufträge, Mitarbeiter oder die Weiterentwicklung des Betriebes gebraucht wird. Wer kleine Unternehmen ernsthaft entlasten will, muss genau dort ansetzen“, betont Lehberger.

Nach einem Jahr Bundesregierung erwartet der ESD eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaftspolitik an der Realität kleiner Unternehmen. Entscheidend sei nicht die Zahl angekündigter Programme, sondern ob im Betrieb tatsächlich weniger Aufwand, schnellere Verfahren und mehr finanzieller Spielraum ankommen.

ESD MEDIENINFO | ESD fordert Sofortentlastung für Soloselbstständige und kleine Unternehmen

ESD MEDIENINFO | ESD fordert Sofortentlastung für Soloselbstständige und kleine Unternehmen

29. April 2026

Saarbrücken/Berlin, 29.04.2026. Angesichts der zunehmend angespannten wirtschaftlichen Situation fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. ein kurzfristiges Entlastungspaket für Soloselbstständige sowie Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Steigende Kosten, schwächere Nachfrage, hoher bürokratischer Aufwand, wachsende Abgabenlasten und immer komplexere Vorgaben treffen gerade kleinere Unternehmen besonders unmittelbar. Anders als große Unternehmen verfügen sie häufig nicht über eigene Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsabteilungen. Was an zusätzlichem Aufwand entsteht, landet direkt beim Inhaber, in der Buchhaltung am Abend oder am Wochenende.

„Der kleine Betrieb vor Ort scheitert nicht an zu wenig Arbeit, sondern immer häufiger an zu viel Aufwand rund um die eigentliche Arbeit. Jede zusätzliche Nachweispflicht, jede steigende Abgabe und jede komplizierte Regel bindet jeweils Zeit und Geld, das im Betrieb fehlt. Deshalb braucht es jetzt Entlastung, die kurzfristig wirkt und nicht erst in mehreren Jahren nach etlichen weiteren Reformrunden“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Der ESD fordert deshalb fünf Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollten:

  1. Bürokratieabbau mit steuerwirksamer Bürokratiekostenpauschale
    Dokumentationspflichten, Mehrfachmeldungen, Nachweise und Berichtspflichten müssen konsequent reduziert werden. Zusätzlich fordert der ESD eine steuerwirksame Bürokratiekostenpauschale für den Aufwand, den Selbständige im staatlichen Interesse leisten.
  2. Entlastung bei der Einkommensteuer
    Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer faktisch die zentrale Unternehmenssteuer. Wer kleine Betriebe entlasten will, muss deshalb hier ansetzen.
  3. Verminderte Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Handwerksleistungen
    Ein verminderter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Handwerksleistungen würde private Auftraggeber entlasten und gerade kleine Handwerksbetriebe kurzfristig unterstützen.
  4. Kurzfristige Begrenzung der Sozialabgaben und Arbeitskosten
    Steigende Lohnzusatzkosten treffen kleine Arbeitgeber besonders hart. Der ESD fordert eine kurzfristige Begrenzung der Sozialabgaben, damit Beschäftigung planbar bleibt und kleine Betriebe nicht zusätzlich belastet werden.
  5. Bagatellgrenzen und Verschonungsregelungen für kleine Betriebe
    Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und kleine Betriebe dürfen regulatorisch nicht wie Großunternehmen behandelt werden. Notwendig sind praxistaugliche Schwellenwerte, Bagatellgrenzen und Verschonungsregelungen.

„Wenn Politik kleine Unternehmen entlasten will, darf sie nicht nur auf große Investitionsprogramme schauen. Für viele Betriebe entscheidet sich Entlastung an ganz konkreten Stellen: weniger Bürokratie, weniger Steuerdruck, kalkulierbare Arbeitskosten und Regeln, die kleine Betriebe nicht wie Konzerne behandeln“, so Lehberger.

Der ESD fordert Bund und Länder auf, kurzfristige Entlastungen für Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen zur Priorität zu machen. Diese Gruppe trägt regionale Versorgung, Beschäftigung, Ausbildung, Dienstleistungen, Handwerk und unternehmerische Vielfalt. Wer sie entlastet, stärkt nicht nur einzelne Betriebe, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes.

ESD STATEMENT | Rechtssicherheit als Ablasshandel: ESD kritisiert geplanten Status-Zwang in die Rentenversicherung

ESD STATEMENT | Rechtssicherheit als Ablasshandel: ESD kritisiert geplanten Status-Zwang in die Rentenversicherung

16. April 2026

Berlin/Saarbrücken, 15. April 2026, Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht soll die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung vereinfacht und rechtssicher ausgestaltet werden. Im Zentrum steht die Einführung einer zusätzlichen Form der selbständigen Tätigkeit („neue Selbständigkeit“) mit gesetzlich definierten Kriterien. Gleichzeitig bleibt das bestehende System der Statusabgrenzung unverändert bestehen.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. wird das Ziel der Rechtssicherheit damit nicht erreicht.
„Was hier als mehr Rechtssicherheit dargestellt wird, ist in der Praxis ein moderner Ablasshandel. Der Entwurf macht deutlich: Rechtssicherheit gibt es künftig nur noch gegen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V. „Indem der Gesetzgeber Rechtssicherheit nur im Paket mit der Versicherungspflicht anbietet, wird klar: Hier geht es nicht um die Freiheit der Selbständigen, sondern schlicht um neue Einnahmequellen für die Sozialkassen.“
Der Entwurf greift zwar ein reales Problem auf, da für viele Selbständige und Auftraggeber erhebliche Unsicherheit besteht, die vorgeschlagene Lösung führt jedoch zu einer gefährlichen Kriterien-Willkür. Durch die Einführung einer zusätzlichen Kategorie entsteht eine weitere Ebene der Einordnung, ohne das bestehende System zu ersetzen.
Besonders problematisch aus Sicht des ESD: Die neuen, vermeintlich klaren Kriterien für unternehmerisches Handeln sollen exklusiv nur für die „neue Selbständigkeit“ gelten. Für alle anderen Selbständigen, die ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich gestalten wollen, bleiben die alten, unscharfen Prüfsteine bestehen. Damit wird eine Zweiklassen-Selbständigkeit zementiert, bei der echte Planungssicherheit hinter einer Bezahlschranke verschwindet.
„Selbständige brauchen keine zusätzlichen Konstruktionen, sondern klare und nachvollziehbare Kriterien, die für alle gelten. Es muss im Vorfeld erkennbar sein, welchen Status eine Tätigkeit hat, unabhängig davon, welches Vorsorgemodell gewählt wird“, so Lehberger.
Das Statement des ESD erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Befassung: Die Thematik „Neue Selbständigkeit und Statusfeststellung“ stand am gestrigen Mittwoch auf der Agenda des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu berichtet. Der ESD wird sich im weiteren Verfahren deutlich gegen diese Form der „erzwungenen Sicherheit“ aussprechen.

Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden: https://table.media/assets/berlin/entwurf_statusreform.pdf

ESD-Forderungen

  • Keine Kopplung von Rechtssicherheit an Versicherungspflicht: Die Feststellung des Erwerbsstatus muss an objektiven Kriterien erfolgen und darf nicht länger als Paketlösung an eine Versicherungspflicht gekoppelt werden. Rechtssicherheit darf keine Gegenleistung für die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Sozialkassen sein.
  • Einheitliche Kriterien statt Zweiklassen-Recht: Übertragung der eindeutigen Kriterien auf das allgemeine Statusfeststellungsverfahren, um echte Rechtssicherheit ohne Zusatzbelastung zu schaffen.
  • Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge: Selbständige müssen über ihre Vorsorgeform frei entscheiden können, statt pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen zu werden.
  • Rechtsverbindliche Definitionen: Eine europaweit einheitliche und rechtsverbindliche Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung, um grenzüberschreitende Rechtssicherheit zu gewährleisten.
ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

13. April 2026

Berlin/Saarbrücken, 13. April 2026. Die Bundesregierung plant, Arbeitgebern im Jahr 2026 die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu ermöglichen. Ziel ist es, Beschäftigte angesichts steigender Belastungen kurzfristig finanziell zu entlasten.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. ist dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar. Die geplante Ausgestaltung führt jedoch dazu, dass Selbständige von dieser Form der Entlastung erneut nicht profitieren.
Die Prämie ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden und kann ausschließlich durch Arbeitgeber gewährt werden. Für Soloselbständige sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen besteht damit keine Möglichkeit, eine vergleichbare Entlastung zu erhalten, obwohl sie in gleichem Maße von steigenden Kosten und wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland nicht in Kapitalgesellschaften, sondern in personenbezogenen Strukturen organisiert ist. Maßnahmen, die ausschließlich über Arbeitgeberstrukturen wirken, erreichen daher einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Realität nicht.
ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Die geplante Entlastungsprämie zeigt ein strukturelles Problem. Maßnahmen werden entlang klassischer Arbeitnehmermodelle gedacht. Selbständige sind wieder die Lücke im System. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung bei Entlastungen erneut mit zweierlei Maß misst. Wer unternehmerisches Risiko trägt und Arbeitsplätze sichert, darf nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Wir brauchen keine Almosen, sondern eine faire Lösung, die auch die wirtschaftliche Realität von Soloselbständigen und Kleinbetrieben abbildet.“
In der aktuellen Diskussion werden daher auch steuerliche Ansätze als mögliche Lösung gesehen, um Selbständige vergleichbar zu entlasten. Ein zusätzlicher ebenfalls befristeter Freibetrag in der Einkommensteuer könnte eine solche Entlastung ohne neue bürokratische Verfahren ermöglichen und direkt im bestehenden System wirken.
Die aktuelle Diskussion verdeutlicht einmal mehr, dass wirtschaftspolitische Instrumente häufig nicht auf die Vielfalt unternehmerischer Erwerbsformen ausgerichtet sind. Gerade kleine Betriebe und Soloselbständige stehen jedoch unter einem vergleichbaren wirtschaftlichen Druck wie Beschäftigte, etwa durch steigende Energiepreise, höhere Betriebskosten und eine insgesamt unsichere Konjunkturlage.

ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

26. März 2026

Berlin/Saarbrücken, 26.03.2026. Mit der geplanten Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll die Riester-Rente grundlegend neu ausgerichtet werden. Ziel sind einfachere Produkte, geringere Kosten und höhere Renditechancen.

Ein zentraler Fortschritt ist die ausdrückliche Einbeziehung von Selbständigen in die staatliche Förderung. Damit greift die Politik eine langjährige Forderung des ESD auf. Dieser Schritt ist überfällig und ein wichtiger Beitrag zur Gleichbehandlung.

Entscheidend wird nun sein, ob dieser Zugang auch in der Praxis funktioniert. 

Denn die Reform bleibt in ihrer Grundlogik weiterhin auf regelmäßige Einkommen und kontinuierliche Einzahlungen ausgerichtet, wie sie vor allem bei Angestellten üblich sind.

Viele Soloselbständige sowie Inhaber kleiner Unternehmen verfügen jedoch nicht über gleichmäßige Einkommen oder planbare monatliche Sparraten. Ihre Vorsorgefähigkeit hängt von Auftragslage, Liquidität und wirtschaftlicher Entwicklung ab.

Damit besteht die Gefahr, dass die formale Öffnung für Selbständige nicht automatisch zu einer tatsächlichen Nutzung führt.

„Der Zugang zu geförderter Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist, ob er für Selbständige auch praktisch funktioniert“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V.

Die stärkere Förderung kleiner Beiträge ist grundsätzlich sinnvoll. Für viele Selbständige liegt die Herausforderung jedoch weniger in der Förderhöhe als in der Möglichkeit, überhaupt regelmäßig Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.

Zudem wird entscheidend sein, ob ein verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz gewährleistet wird. Gerade für Selbständige ist dies eine zentrale Voraussetzung für den Aufbau von Altersvorsorge.

Selbständige werden nur dann von dieser Reform profitieren, wenn sie konsequent an der wirtschaftlichen Realität dieser Zielgruppe ausgerichtet wird.

Grundlage dieses Statements ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge (BT-Drs. 21/4996):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf

 

ESD-Forderungen

  • Flexible Einzahlungsmodelle statt starrer monatlicher Beitragslogik
  • Verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz für geförderte Altersvorsorge
  • Gleichwertige Förderung von Selbständigen unabhängig von Erwerbsform
  • Wahlfreiheit zwischen Standardprodukt und individuellen Lösungen
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