Berlin/Saarlouis, 21.02.2024. Nach jüngsten Umfragen stellt die sich stetig verschlechternde konjunkturelle Entwicklung speziell für die Kleinstunternehmen eine existenzielle Bedrohung dar. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Politik zum schnellen Handeln auf. Der Verband schlägt als schnelle und unkomplizierte Lösung die Senkung des Strompreises unter Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel vor. ESD-Präsident Timo Lehberger präzisiert:
„Es ist fünf vor zwölf. Viele der fast drei Millionen Soloselbständigen und Kleinstunternehmen mit rund sechs Millionen Beschäftigten stellt die aktuelle wirtschaftliche Situation vor große Herausforderungen. Hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und die inflationsbedingte Zurückhaltung belasten uns in einem nie gekannten Ausmaß.
Dennoch schenkt die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit nur den größeren Unternehmen. Die geplanten Entlastungen des Wachstumschancengesetzes richten sich vornehmlich an Kapitalgesellschaften. Wir Soloselbständigen und Kleinstunternehmen, vielfach Einzelunternehmen und Personengesellschaften, werden hiervon nur marginal profitieren. Entsprechend fordern wir eine Entlastung, die der Gesamtwirtschaft zugutekommt, und die schnell und unbürokratisch umsetzbar ist.
Vorstellbar wäre in diesem Sinne die Senkung des Strompreises, finanziert durch die CO2-Einnahmen anstatt des auf lange Sicht angekündigten Klimageldes.
Die Idee ist auch insofern charmant, als dass sie mehrere positive Nebeneffekte hat. Die Umsetzung ist mit wenig Bürokratie verbunden, die Privathaushalte werden ebenfalls vollumfänglich entlastet, was die Binnenkonjunktur ankurbelt und zu guter Letzt unterstützt ein niedriger Strompreis die Energiewende und steigert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.“
Berlin/Saarlouis, 12.02.2024. Die Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen endet am 31. März 2024. Bei Fristversäumnis droht die komplette Rückzahlung. Bereits jetzt ist abzusehen, dass, auch bedingt durch den Aufwand für die prüfenden Dritten, viele Unternehmen diese Frist nicht halten können. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Behörden auf, sich jeden Einzelfall genau anzuschauen und sich mit Einzelfristverlängerungen kulant zu zeigen. ESD-Präsident Timo Lehberger erläutert das Problem:
„Natürlich ist anzuerkennen, dass bereits in der Vergangenheit mit Fristverlängerungen den Gegebenheiten pauschal Rechnung getragen wurde. Dennoch zeigen Rückmeldungen unserer Mitglieder, dass sich die praktische Umsetzung in den Antragsportalen schwieriger gestaltet, als man dies aus der Vergangenheit gewohnt war. Im Vergleich zur Antragstellung sind dieses Mal nicht nur sämtliche Angaben exakt zu ermitteln, sondern auch wesentlich mehr Angaben zu machen. Bis zuletzt wurde am Antragsportal und an den Fördervoraussetzungen gefeilt und geändert. Änderungen, die nun berücksichtigt werden müssen.
Konkret heißt das, sollte ein Unternehmen bis zum 31. März seine Schlussabrechnung nicht eingereicht haben, so "muss nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden". Das ist absurd. Unternehmen, die gerade erst mit öffentlichen Mitteln durch die Corona-Krise gebracht wurden und sich in den weiterhin wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder erholen müssen, werden nun durch ein kompliziertes Verfahren und starre Fristen im Nachgang von der Bürokratie eingeholt.
Entsprechend fordern wir seitens der Bewilligungsstellen bei Überschreitung des Fristendes mit Augenmaß vorzugehen und jeden Einzelfall individuell zu prüfen.
Bewährte Sanktionen wie Zwangsgelder oder deren Androhung wären ein besseres, probates und milderes Mittel, um die zügige Abgabe der Schlussabrechnungen zu forcieren.
Zumal der Nutzen einer vollständigen Abgabe zu einem fixen Termin widersinnig erscheint. Eine zeitnahe Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörden ist aufgrund der Masse der Anträge ausgeschlossen.
Ein kontinuierlicher Eingang der Schlussabrechnungen wäre der Bearbeitung nicht hinderlich.“
Berlin/Saarlouis, 01.02.2024. Am Freitag, den 2. Februar 2024, berät der Bundesrat über den von Schleswig-Holstein eingebrachten Entschließungsantrag „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ (Drucksache 10/24). Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die Initiative der schwarz-grünen Landesregierung und fordert die übrigen Bundesländer auf, den Antrag zu unterstützen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
„Der durch die Landesregierung von Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließungsantrag zum Abbau der Bürokratielasten für den Mittelstand ist die richtige und wichtige Initiative zur rechten Zeit. Die vorgeschlagenen bürokratischen Entlastungen zeugen von einem gewissen Verständnis für die Nöte der Selbständigen und würden die kleinen und mittelständischen Unternehmen real entlasten.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen sind solche sinnvollen, schnell wirkenden Maßnahmen mehr als willkommen.
Die akuten Probleme unserer Unternehmen, wie zum Beispiel hohe Kosten aufgrund von Preissteigerungen, die im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte Auftragslage und der Arbeitskräftemangel, kann die Politik nicht sofort lösen. Hier bedarf es kluger langfristiger Ansätze. Im Gegensatz dazu haben bürokratische Entlastungen einen sofort spürbaren Effekt für die Unternehmen.
Entsprechend fordern wir die Regierungen der übrigen 15 Bundesländer auf, parteipolitische Erwägungen hintanzustellen, im Sinne der Selbständigen zu handeln und dem Entschließungsantrag „Bürokratiekosten für den Mittelstand abbauen“ in der kommenden Sitzung des Bundesrates zuzustimmen.“
Berlin/Saarlouis, 09.01.2024. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) blickt mit Besorgnis auf die stetig sinkende Zahl Selbständiger in Deutschland und fordert die Politik zum Handeln auf. Nach jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Selbständigen im zwölften Jahr in Folge gesunken und liegt nun bei 3,9 Millionen Personen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
„Die stetige Abnahme der Zahl der Selbständigen in unserem Land besorgt uns zusehends. Denn Selbständige sind für unseren Staat essenziell. Sie tragen zur wirtschaftlichen Dynamik bei, indem sie Innovation fördern und Arbeitsplätze schaffen. Zudem sorgt Selbständigkeit für eine Diversifizierung des Arbeitsmarktes, was die Widerstandsfähigkeit der Gesamtwirtschaft erhöht.
Entsprechend sollten die aktuell veröffentlichten Zahlen unsere Regierenden zutiefst beunruhigen und zum Umsteuern, hin zu einem neuen Trend zur Selbständigkeit, veranlassen. Selbständigkeit muss attraktiv bleiben! Hierzu sehen wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen zwei Handlungsschwerpunkte: Wertschätzung und Bürokratieabbau.
Die aktuellen massiven Proteste von Branchenverbänden zeigen deutlich, dass zwischenzeitlich ein Punkt erreicht ist, an dem die Selbständigen nicht länger bereit sind, die mangelnde Wertschätzung ihrer volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungen durch die Politik zu erdulden. Wer glaubt es ginge den Selbständigen nur um Subventionen und Steuererleichterungen, der fehlt. Es geht um die mangelnde Anerkennung von Risikobereitschaft, fehlenden Respekt vor unternehmerischer Schaffenskraft und Lebensleistungen. Wertschätzung heißt nicht die Leistungsträger zu schröpfen und zu reglementieren, wo es geht, sondern ihnen Unterstützung und Freiraum zu geben, so dass sie im Sinne der Gesellschaft erfolgreich wirtschaften können.
Dringend bedarf es zudem branchenübergreifend einer massiven bürokratische Entlastung. Wir Selbständige ersticken in bürokratischen Auflagen, Verfahren und Pflichten!“
Berlin/Saarlouis, 13.12.2023. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) kritisiert die Einigung der Ampelkoalition die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés im kommenden Jahr wieder auf 19 Prozent anzuheben. Der Verband fordert weiterhin eine dauerhafte Festschreibung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
„Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie als Teil des Corona-Konjunkturpakets war eine wirksame Maßnahme, um eine von der Pandemie am härtesten getroffenen Branchen zu stützen. Man darf sich aber nichts vormachen, die Branche steht nach wie vor unter massivem Druck. Gestiegene Kosten für Energie, Einkauf, Mieten und Pachten, der Personalmangel, der gestiegene Mindestlohn und das inflationsbedingt geänderte Verhalten der Verbraucher setzen den Gastronomiebetrieben immer stärker zu.
In dieser Gemengelage ist die geplante Anhebung des Mehrwertsteuersatzes eine Bedrohung einer ganzen Branche und zahlreicher Existenzen. Daher fordern wir erneut die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung und die dauerhafte Festschreibung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent.
Hiermit bietet sich auch die Chance endlich eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit im deutschen Steuerrecht zu korrigieren: die unterschiedliche Besteuerung der gleichen Ware bei Ein- und Verkauf zulasten des Unternehmers. Denn konkret erhält der Gastronom beim Einkauf eines Lebensmittels nur 7 Prozent Vorsteuer zurück, muss aber hingegen 19 Prozent Umsatzsteuer an den Staat abführen.“