Berlin/Saarbrücken, 20.05.2024. Angesichts der Schäden durch das jüngste Hochwasser fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von der Flut betroffenen Unternehmen. Der Verband fordert die Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen, gemäß dem Vorbild der Vorgehensweise während der Ahrtalkatastrophe. ESD-Präsident Timo Lehberger, der auch dem Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes – GVS e.V. vorsitzt, erläutert die Forderung wie folgt:
„Die mit dem Starkregen einhergehenden Überflutungen haben auch bei vielen Unternehmen für erhebliche Schäden gesorgt. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage lassen noch Schlimmeres befürchten. Die Regierungen von Saarland und Rheinland-Pfalz haben bereits Hilfen für betroffene Betriebe angekündigt. Wir fordern Bund und Länder zu schneller, unbürokratischer und weitgehender Hilfe auf.
So sollten die Finanzministerien der Länder unter Mitwirkung des Bundesfinanzministers Lindner und seinem Ministerium die Geschädigten entlasten. Konkret fordern wir als Erleichterungen für die Betroffenen die kurzfristige Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen mit folgendem Inhalt:
1. Erleichterungen für den Spendennachweis
2. Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen, Personalgestellungen und unentgeltlichen Verwendungen im Rahmen freigiebiger Hochwasserhilfen
3. Ermessensgerechte Handhabung von Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, sowie Fristverlängerungen
4. Großzügige Regelungen beim Verlust wichtiger Unterlagen (auch archivierungspflichtige Geschäftsunterlagen)
5. Erleichterungen für den Nachweis eines „besonderen Notfalls“ gemäß R 3.11 LStR und Verzicht auf das Betriebsratserfordernis
6. Großzügiger Umgang mit den Betroffenen bei der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen
Um die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, kommt es vor allem auf Schnelligkeit bei der Umsetzung an. Die Katastrophenerlasse der Länder NRW und Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2021 können als hier als Mustervorlage dienen.“
Europaverband der Selbständigen begrüßt Bundesratszustimmung zu Bürokratieabbau
Berlin/Saarlouis, 26.04.2024. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Entschließungsantrag „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ sowie zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung und fordert von Bund und Ländern, diesen Weg konsequent fortzusetzen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
„Wie von uns bereits im Februar gefordert, hat der der Bundesrat heute dem von Schleswig-Holstein eingebrachten Entschließungsantrag „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ zugestimmt. Auch die in den Ausschüssen vorgenommenen Änderungen finden unsere Zustimmung. Grundsätzlich sind die Vorschläge weitgehend praxisorientiert und könnten bei Umsetzung durch die Bundesregierung die kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbar entlasten.
Ebenfalls positiv bewerten wir die Zustimmung der Länderkammer zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz – auch wenn das Gesetz an sich kein großer Wurf zur Entlastung der Unternehmen ist. Grundsätzlich sind wir Selbständigen für jede noch so kleine Maßnahme zur Entlastung von bürokratischen Auflagen dankbar.
Bürokratieabbau ist effektive Wirtschaftsförderung ohne Subventionen! Entsprechend fordern wir die Regierungen von Bund und Ländern auf, den begonnenen Weg zügig weiter zu beschreiten. Die Politik muss endlich verinnerlichen, dass die Entlastung der Unternehmen durch einen konsequenten und stetigen Abbau unnötiger Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen nicht hoch genug einzuschätzen ist."
Berlin/Saarlouis, 16.03.2024. Auf Druck von Wirtschaftsvereinigungen wie dem Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) und den Branchenorganisationen der prüfenden Dritten, haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbart, die Abgabefrist für die Corona-Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern zu wollen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
"Der ESD wirkt! Der Druck der Interessenvertreter der Selbständigen hat Bund und Länder bewogen nochmals eine Fristverlängerung zu ermöglichen. Die Möglichkeit die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen jetzt bis Ende September einzureichen ist ein richtiger Schritt, der die Kanzleien der prüfenden Dritten entlastet und dafür sorgt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen aufatmen können.
Die zusätzliche Ankündigung von Bund und Ländern, gemeinsam mit den prüfenden Dritten an einer Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfprozesse in den Bewilligungsstellen zu arbeiten, lässt hoffen, dass die rund 400.000 noch ausstehenden Schlussabrechnungspakete fristgerecht eingereicht und geprüft werden können.
Sollte sich bei der für den 1. Juli 2024 vorgesehenen Zwischenbilanz abzeichnen, dass die prüfenden Dritten und oder die Mitarbeiter der Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen nicht rechtzeitig abarbeiten können, fordern wir Bund und Länder bereits jetzt dazu auf, sich auf eine frühzeitige weitere Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 zu verständigen.
Darüber hinaus fordern wir die Frist für die Beantwortung von Rückfragen der Bewilligungsstellen durch die prüfenden Dritten nicht wie jetzt vorgesehen von 14 auf 21 Tage, sondern praxisorientiert auf 4 Wochen auszudehnen.“
Berlin/Saarlouis, 21.02.2024. Nach jüngsten Umfragen stellt die sich stetig verschlechternde konjunkturelle Entwicklung speziell für die Kleinstunternehmen eine existenzielle Bedrohung dar. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Politik zum schnellen Handeln auf. Der Verband schlägt als schnelle und unkomplizierte Lösung die Senkung des Strompreises unter Verwendung der Einnahmen aus dem Emissionshandel vor. ESD-Präsident Timo Lehberger präzisiert:
„Es ist fünf vor zwölf. Viele der fast drei Millionen Soloselbständigen und Kleinstunternehmen mit rund sechs Millionen Beschäftigten stellt die aktuelle wirtschaftliche Situation vor große Herausforderungen. Hohe Energiekosten, Fachkräftemangel und die inflationsbedingte Zurückhaltung belasten uns in einem nie gekannten Ausmaß.
Dennoch schenkt die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit nur den größeren Unternehmen. Die geplanten Entlastungen des Wachstumschancengesetzes richten sich vornehmlich an Kapitalgesellschaften. Wir Soloselbständigen und Kleinstunternehmen, vielfach Einzelunternehmen und Personengesellschaften, werden hiervon nur marginal profitieren. Entsprechend fordern wir eine Entlastung, die der Gesamtwirtschaft zugutekommt, und die schnell und unbürokratisch umsetzbar ist.
Vorstellbar wäre in diesem Sinne die Senkung des Strompreises, finanziert durch die CO2-Einnahmen anstatt des auf lange Sicht angekündigten Klimageldes.
Die Idee ist auch insofern charmant, als dass sie mehrere positive Nebeneffekte hat. Die Umsetzung ist mit wenig Bürokratie verbunden, die Privathaushalte werden ebenfalls vollumfänglich entlastet, was die Binnenkonjunktur ankurbelt und zu guter Letzt unterstützt ein niedriger Strompreis die Energiewende und steigert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.“
Berlin/Saarlouis, 12.02.2024. Die Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen endet am 31. März 2024. Bei Fristversäumnis droht die komplette Rückzahlung. Bereits jetzt ist abzusehen, dass, auch bedingt durch den Aufwand für die prüfenden Dritten, viele Unternehmen diese Frist nicht halten können. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Behörden auf, sich jeden Einzelfall genau anzuschauen und sich mit Einzelfristverlängerungen kulant zu zeigen. ESD-Präsident Timo Lehberger erläutert das Problem:
„Natürlich ist anzuerkennen, dass bereits in der Vergangenheit mit Fristverlängerungen den Gegebenheiten pauschal Rechnung getragen wurde. Dennoch zeigen Rückmeldungen unserer Mitglieder, dass sich die praktische Umsetzung in den Antragsportalen schwieriger gestaltet, als man dies aus der Vergangenheit gewohnt war. Im Vergleich zur Antragstellung sind dieses Mal nicht nur sämtliche Angaben exakt zu ermitteln, sondern auch wesentlich mehr Angaben zu machen. Bis zuletzt wurde am Antragsportal und an den Fördervoraussetzungen gefeilt und geändert. Änderungen, die nun berücksichtigt werden müssen.
Konkret heißt das, sollte ein Unternehmen bis zum 31. März seine Schlussabrechnung nicht eingereicht haben, so "muss nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden". Das ist absurd. Unternehmen, die gerade erst mit öffentlichen Mitteln durch die Corona-Krise gebracht wurden und sich in den weiterhin wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder erholen müssen, werden nun durch ein kompliziertes Verfahren und starre Fristen im Nachgang von der Bürokratie eingeholt.
Entsprechend fordern wir seitens der Bewilligungsstellen bei Überschreitung des Fristendes mit Augenmaß vorzugehen und jeden Einzelfall individuell zu prüfen.
Bewährte Sanktionen wie Zwangsgelder oder deren Androhung wären ein besseres, probates und milderes Mittel, um die zügige Abgabe der Schlussabrechnungen zu forcieren.
Zumal der Nutzen einer vollständigen Abgabe zu einem fixen Termin widersinnig erscheint. Eine zeitnahe Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörden ist aufgrund der Masse der Anträge ausgeschlossen.
Ein kontinuierlicher Eingang der Schlussabrechnungen wäre der Bearbeitung nicht hinderlich.“