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ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

Berlin/Saarbrücken, 26.03.2026. Mit der geplanten Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll die Riester-Rente grundlegend neu ausgerichtet werden. Ziel sind einfachere Produkte, geringere Kosten und höhere Renditechancen.

Ein zentraler Fortschritt ist die ausdrückliche Einbeziehung von Selbständigen in die staatliche Förderung. Damit greift die Politik eine langjährige Forderung des ESD auf. Dieser Schritt ist überfällig und ein wichtiger Beitrag zur Gleichbehandlung.

Entscheidend wird nun sein, ob dieser Zugang auch in der Praxis funktioniert. 

Denn die Reform bleibt in ihrer Grundlogik weiterhin auf regelmäßige Einkommen und kontinuierliche Einzahlungen ausgerichtet, wie sie vor allem bei Angestellten üblich sind.

Viele Soloselbständige sowie Inhaber kleiner Unternehmen verfügen jedoch nicht über gleichmäßige Einkommen oder planbare monatliche Sparraten. Ihre Vorsorgefähigkeit hängt von Auftragslage, Liquidität und wirtschaftlicher Entwicklung ab.

Damit besteht die Gefahr, dass die formale Öffnung für Selbständige nicht automatisch zu einer tatsächlichen Nutzung führt.

„Der Zugang zu geförderter Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist, ob er für Selbständige auch praktisch funktioniert“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V.

Die stärkere Förderung kleiner Beiträge ist grundsätzlich sinnvoll. Für viele Selbständige liegt die Herausforderung jedoch weniger in der Förderhöhe als in der Möglichkeit, überhaupt regelmäßig Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.

Zudem wird entscheidend sein, ob ein verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz gewährleistet wird. Gerade für Selbständige ist dies eine zentrale Voraussetzung für den Aufbau von Altersvorsorge.

Selbständige werden nur dann von dieser Reform profitieren, wenn sie konsequent an der wirtschaftlichen Realität dieser Zielgruppe ausgerichtet wird.

Grundlage dieses Statements ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge (BT-Drs. 21/4996):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf

 

ESD-Forderungen

  • Flexible Einzahlungsmodelle statt starrer monatlicher Beitragslogik
  • Verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz für geförderte Altersvorsorge
  • Gleichwertige Förderung von Selbständigen unabhängig von Erwerbsform
  • Wahlfreiheit zwischen Standardprodukt und individuellen Lösungen
ESD MEDIENINFO | ESD veröffentlicht KMU-Wahlchecks 2026 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

ESD MEDIENINFO | ESD veröffentlicht KMU-Wahlchecks 2026 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Berlin/Stuttgart/Mainz, 20.02.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. hat seine KMU-Wahlchecks zu den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Analysen richten sich gezielt an Soloselbständige sowie Inhaber kleinster und kleiner Unternehmen in beiden Bundesländern.

Unter dem Leitmotiv „Selbständigkeit stärken, Zukunft sichern!“ analysiert der ESD die Wahlprogramme der relevanten Parteien aus der Perspektive kleiner Betriebe. Im Fokus stehen insbesondere Bürokratieabbau, Förderpolitik, Vergaberecht, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie ausdrücklich benannte finanzielle Belastungen oder Entlastungen für kleine Unternehmen.

Timo Lehberger, Präsident des ESD, erklärt:
„Soloselbständige und kleine Betriebe brauchen verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Unsere KMU-Wahlchecks machen transparent, welche wirtschaftspolitischen Aussagen die Parteien in ihren Wahlprogrammen treffen und welche Themen für kleine Unternehmen dabei eine Rolle spielen.“

Die beiden Publikationen bieten jeweils eine strukturierte Übersicht zu wirtschaftspolitisch relevanten Aussagen der Parteien und sollen Unternehmerinnen und Unternehmern eine sachliche Orientierung vor den Landtagswahlen ermöglichen.

Die vollständigen ESD KMU-Wahlchecks stehen ab sofort als PDF-Dateien zum Download bereit:

KMU-Wahlcheck Baden-Württemberg
www.esd-ev.de/bw

KMU-Wahlcheck Rheinland-Pfalz
www.esd-ev.de/rlp

ESD-STATEMENT | Kabinettsbeschluss zum Durchführungsgesetz der EU-KI-Verordnung

ESD-STATEMENT | Kabinettsbeschluss zum Durchführungsgesetz der EU-KI-Verordnung

Berlin/Saarbrücken, 19.02.2026. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung beschlossen. Damit werden die Zuständigkeiten für Aufsicht und Marktüberwachung in Deutschland geregelt. Vorgesehen ist insbesondere die Bündelung zentraler Aufgaben bei der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Zudem werden Zuständigkeiten unter anderem im Bereich der Medienaufsicht klar abgegrenzt.

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. begrüßt das erklärte Ziel einer schlanken und klar strukturierten nationalen Umsetzung. Für Soloselbständige, freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen ist entscheidend, dass die organisatorische Bündelung tatsächlich zu Rechtssicherheit führt und keine zusätzliche administrative Belastung erzeugt.

Die EU-KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz. Die überwiegende Mehrheit der Selbständigen entwickelt keine Hochrisiko-Systeme, sondern nutzt KI als unterstützendes Werkzeug im betrieblichen Alltag etwa für Recherche, Texterstellung oder Kundenkommunikation. Diese Form der Nutzung darf nicht mit unverhältnismäßigen Dokumentations- oder Prüfanforderungen belastet werden.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Eine schlanke Aufsichtsstruktur ist richtig. Entscheidend ist jedoch, wie die Verordnung in der Praxis angewendet wird. KI muss kleinen Unternehmen helfen effizienter zu arbeiten und darf kein neues Bürokratieprojekt werden. Kleine Betriebe brauchen Klarheit und Verhältnismäßigkeit statt Unsicherheit bei Transparenzpflichten oder Sanktionen.“

Der ESD begrüßt zudem die Ankündigung der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für weitere Erleichterungen einzusetzen etwa bei Fristen oder bürokratischen Anforderungen. Gerade für Soloselbständige und Kleinstunternehmen wird sich erst im Zusammenspiel von EU-Rechtsrahmen und nationaler Anwendung entscheiden, ob KI-Regulierung innovationsfördernd oder innovationshemmend wirkt.

Forderungen des ESD

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:

  • Strikte Vermeidung nationaler Übererfüllung der EU-Vorgaben
  • Mittelstandsgerechte und transparente Arbeitsweise der Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle
  • Eindeutige Zuständigkeitsabgrenzung ohne Doppelstrukturen insbesondere bei Transparenzpflichten
  • Klare Differenzierung zwischen KI-Entwicklern und reinen Anwendern
  • Konsequente Weiterentwicklung der EU-Regelungen mit dem Ziel messbarer Entlastungen für kleine Unternehmen, damit die Umsetzung der EU-KI-Verordnung Rechtssicherheit schafft und Innovation ermöglicht und für Soloselbständige sowie kleine Betriebe kein strukturelles Wachstumshemmnis wird
ESD STATEMENT | Fachkräftemangel bleibt strukturelle Herausforderung für kleine Unternehmen

ESD STATEMENT | Fachkräftemangel bleibt strukturelle Herausforderung für kleine Unternehmen

Der Fachkräftemangel bleibt auch 2026 eine der größten strukturellen Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.

Eine aktuelle Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) zeigt deutlich, dass der Fachkräftemangel vor allem kleine und mittlere Unternehmen betrifft. Die Fachkräfteengpässe unterscheiden sich erheblich nach Betriebsgrößen, wobei ein Großteil der rechnerischen Fachkräftelücke auf KMU entfällt. Während große Unternehmen häufiger auf interne Weiterqualifizierung, Personalreserven oder internationale Rekrutierung zurückgreifen können, fehlen kleineren Betrieben dafür oft Zeit, Ressourcen und Planungssicherheit. Damit wird der Fachkräftemangel auch zu einer Frage fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen kleinen und großen Unternehmen.

Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen Deutschland e.V. zeigt die Studie, dass bestehende Instrumente der Fachkräftesicherung an den Strukturen kleiner Unternehmen vorbeigehen. Maßnahmen, die auf Personalabteilungen, langfristige Planungshorizonte oder umfangreiche administrative Ressourcen ausgelegt sind, erreichen viele kleine Betriebe nicht. Politische Antworten müssen daher deutlich stärker an der betrieblichen Realität kleiner Strukturen ausgerichtet werden, insbesondere bei Qualifizierung, Zuwanderung und Verwaltungsverfahren.

Timo Lehberger, Präsident des Europaverbandes der Selbständigen Deutschland e.V., erklärt: „Fachkräftesicherung muss für kleine Unternehmen machbar sein. Wer Qualifizierung, Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung will, muss Lösungen schaffen, die im betrieblichen Alltag umsetzbar sind und keine zusätzlichen Hürden aufbauen. Wer die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen sichern will, muss deren Rahmenbedingungen mitdenken, nicht nur statistisch, sondern konkret im unternehmerischen Alltag.“

Zur KOFA-Studie „Fachkräftemangel in KMU“: https://www.kofa.de/daten-und-fakten/studien/fachkraeftemangel-in-kmu-eine-analyse-der-fachkraeftesituation-nach-betriebsgroessenklassen/

ESD Forderungen

Der Europaverband der Selbständigen Deutschland e.V. fordert:

  • eine stärkere Ausrichtung der Fachkräftesicherung auf kleine Unternehmensstrukturen, statt pauschaler Lösungen für alle Betriebsgrößen
  • gezielte Unterstützungsinstrumente für kleine Unternehmen, die Fachkräfte binden, qualifizieren oder gewinnen wollen
  • praxisnahe und niedrigschwellige Qualifizierungsangebote, die ohne zusätzlichen administrativen Aufwand nutzbar sind
  • vereinfachte digitale und beschleunigte Verfahren bei Fachkräftezuwanderung und Anerkennung von Abschlüssen
  • einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden, insbesondere für Betriebe ohne eigene Personalabteilungen
ESD STATEMENT | Mainzer Erklärung der CDU gute Ansätze, aber Umsetzung ist der Maßstab

ESD STATEMENT | Mainzer Erklärung der CDU gute Ansätze, aber Umsetzung ist der Maßstab

Der Bundesvorstand der CDU hat mit der sogenannten Mainzer Erklärung wirtschaftspolitische Leitlinien vorgelegt, mit denen neues Wachstum und mehr Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden sollen.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland e.V. greift die Erklärung zentrale Themen auf, die viele Betriebe seit Jahren bewegen. Entscheidend wird nach Einschätzung des Verbandes jedoch sein, ob die angekündigten Reformen gemeinsam mit dem Koalitionspartner in einer Form umgesetzt werden können, die den Betrieben den Alltag tatsächlich erleichtert.

Die CDU greift zum Beispiel mit der angekündigten Reform des Statusfeststellungsverfahrens einen realen Missstand auf. Es geht um die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. In der Praxis führt die derzeitige Ausgestaltung häufig zu Unsicherheit bei Auftragnehmern und Auftraggebern. Dadurch werden Aufträge nicht vergeben oder Geschäftsmodelle vorsorglich eingeschränkt, obwohl keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens muss ausdrücklich zugunsten von Selbständigen erfolgen. Entscheidend ist, ob sie schnell umgesetzt wird und im Alltag zu klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen führt.“

Auch die angekündigte Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts adressiert ein relevantes Thema der betrieblichen Praxis. Die stärkere Orientierung an wöchentlichen Höchstarbeitszeiten statt starrer täglicher Vorgaben kann kleinen und mittleren Unternehmen helfen, Auftragsspitzen, Projektarbeit und saisonale Schwankungen rechtssicher zu organisieren. Für kleinere Betriebe ist auch hier entscheidend, dass Arbeitszeitregelungen praktikabel bleiben, die betriebliche Realität berücksichtigen und nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden sind.

Darüber hinaus enthält die Erklärung aus Sicht des ESD begrüßenswerte Ansätze zur steuerlichen Entlastung und zum Abbau bürokratischer Pflichten. Investitionsanreize, Vereinfachungen im Steuerrecht sowie der Abbau von Berichtspflichten und statistischen Erhebungen können dazu beitragen, unternehmerische Tätigkeit wieder stärker auf Wertschöpfung, statt auf Verwaltung auszurichten.

Der ESD wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und erwartet, dass CDU und SPD die wirtschaftspolitischen Herausforderungen gemeinsam angehen. Die wirtschaftliche Erholung des Landes kann nur gelingen, wenn Reformen Hand in Hand umgesetzt werden und die Leistungsträger, die vielen Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen, dabei konsequent im Mittelpunkt stehen.

Die Mainzer Erklärung der CDU steht hier zum Download bereit
https://www.cdu.de/app/uploads/2026/01/202601_Dokument_Mainzer-Erklaerung-Wachstum-Made-in-Germany.pdf

ESD Forderungen
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:

  • Eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die eine klare und rechtssichere Abgrenzung selbständiger Tätigkeit ermöglicht.
  • Ein praxistaugliches Arbeitszeitrecht, das betriebliche Flexibilität ermöglicht, ohne neue bürokratische Belastungen zu schaffen.
  • Einen spürbaren Abbau bürokratischer Pflichten.
  • Steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen, die Investitionen ermöglichen und unternehmerische Planung erleichtern.
  • Die verbindliche Einbeziehung selbständiger Perspektiven bei wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene.
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