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MEDIENINFO | Reformprogramm entlastet bei Bürokratie, nicht bei den Kosten

MEDIENINFO | Reformprogramm entlastet bei Bürokratie, nicht bei den Kosten

05. Juli 2026

Saarbrücken und Berlin, 5. Juli 2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e. V. begrüßt die im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Koalition vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Bei den zentralen Belastungen kleiner Unternehmen, insbesondere den Lohnnebenkosten und Energiepreisen, bleibt das Programm aus Sicht des Verbandes jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.

„Weniger Berichtspflichten, verbindliche Fristen und einfachere Verfahren können Selbstständige und kleine Unternehmen spürbar entlasten. Ein Aufschwungprogramm muss aber auch dort ansetzen, wo die Betriebe finanziell am stärksten unter Druck stehen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Positiv bewertet der ESD insbesondere die geplante Beweislastumkehr bei bundesrechtlichen Berichtspflichten, die Genehmigungsfiktion nach vier Monaten und die schnellere Erteilung von Steuernummern. Auch flexiblere Befristungsmöglichkeiten können Einstellungen bei unsicherer Auftragslage erleichtern.

Zu kurz greift das Programm dagegen bei den Lohnnebenkosten. Die Stabilisierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung verhindert nicht, dass die gesamte Sozialabgabenbelastung weiter steigen kann. Auch bei den Energiepreisen fehlt eine spürbare und dauerhafte Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Kritisch sieht der Verband zudem Regelungen, die tarifgebundene Unternehmen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen oder bei gesetzlichen Erleichterungen besserstellen könnten. Nicht tarifgebundene kleine Betriebe dürfen bei gleichen Leistungen nicht mit höheren Abgaben belastet werden.

Weitere Nachbesserungen fordert der ESD unter anderem bei Minijobs, der Altersvorsorge Selbstständiger, beim Datenschutz, im Lieferkettenrecht und bei der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen. Seine ausführliche Bewertung und konkrete Forderungen hat der Verband in einem Positionspapier zum „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ zusammengefasst. Das Positionspapier ist unter https://esd-ev.de/positionen abrufbar.

„Die Richtung stimmt zwar, aber für Selbstständige und kleine Betriebe springt bei diesem Reformpaket einfach zu wenig heraus“, erklärt Lehberger abschließend.

MEDIENINFO | ESD begrüßt Rentenreform, warnt aber vor GRV-Zwang und Minijob-Aus

MEDIENINFO | ESD begrüßt Rentenreform, warnt aber vor GRV-Zwang und Minijob-Aus

26. Juni 2026

Saarbrücken/Berlin, 26.06.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. begrüßt, dass die Rentenkommission mit ihren Vorschlägen eine grundlegende Reform der Altersvorsorge anstößt. Insbesondere die stärkere Kapitaldeckung weist aus Sicht des Verbandes in die richtige Richtung. Kritisch sieht der ESD jedoch den vorgesehenen Zwang künftiger Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung sowie die pauschale Abschaffung des Minijob-Status.
„Unser Rentensystem braucht mehr als weitere Einzelkorrekturen. Es ist richtig, jetzt den großen Wurf zu versuchen und Finanzierung, Generationengerechtigkeit und Kapitaldeckung gemeinsam in den Blick zu nehmen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.
Die Selbstständigen seien bereit, ihren Beitrag zu einer tragfähigen Reform zu leisten. „Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und Veränderungen mitzutragen, die unser Land wirtschaftlich und sozial voranbringen. Das bedeutet aber nicht, dass Selbstständige in Systeme gedrängt werden dürfen, die ihrer wirtschaftlichen Realität nicht gerecht werden“, so Lehberger.
Der ESD fordert, bereits tätige Selbstständige grundsätzlich nicht nachträglich in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen. Das von der Rentenkommission vorgesehene voraussetzungslose Opt-out ist daher nur die zweitbeste Lösung. Sollte es zu einer solchen Regelung kommen, darf sie nicht durch zusätzliche Nachweise oder Einzelfallprüfungen erschwert werden. Kritisch bewertet der ESD zudem die Empfehlung, künftige Selbstständige ohne Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Der Verband fordert eine verbindliche Mindestabsicherung, ohne Selbstständige auf ein einziges Vorsorgesystem festzulegen. Zur Wahl stehen sollen mindestens zwei gleichwertige Wege, die gesetzliche Rentenversicherung und ein rechtlich gebundenes Altersvorsorgedepot mit Kapitalmarktanteil. Für beide müssen vergleichbare Schutz- und Leistungsstandards gelten. Beiträge müssen sich am tatsächlichen steuerlichen Gewinn orientieren und schwankende Einkommen, Gründungsphasen und wirtschaftliche Härtefälle berücksichtigen.
„Absicherung braucht Verbindlichkeit. Selbstständigkeit braucht Wahlfreiheit. Ist die Mindestabsicherung erreicht, muss die Beitragspflicht enden und unternehmerische Freiheit hinsichtlich der weiteren Altersvorsorge gelten“, betont Lehberger.
Auch die pauschale Abschaffung des Minijob-Status hält der ESD für den falschen Weg. Aus einem begrenzten Arbeitsvolumen entstehe nicht automatisch eine reguläre Stelle. Insbesondere kleine und inhabergeführte Betriebe seien auf einfache und flexible Beschäftigungsformen angewiesen.
Der ESD fordert deshalb, den Sonderstatus der Minijobs und ihre pauschalierte, bürokratiearme Abwicklung zu erhalten. 
„Eine große Reform braucht Mut und Differenzierung. Mit unseren Positionspapieren legen wir konkrete Vorschläge vor, die soziale Absicherung, Kapitaldeckung und die wirtschaftliche Realität kleiner Betriebe miteinander verbinden“, erklärt Lehberger abschließend.
Die vollständigen ESD-Positionspapiere zur Altersvorsorge Selbstständiger und zur Zukunft der Minijobs sind unter https://www.esd-ev.de/positionen abrufbar.

ESD STATEMENT | Arbeitszeitgesetz: ESD warnt vor Zwei-Klassen-Flexibilität zulasten kleiner Unternehmen

ESD STATEMENT | Arbeitszeitgesetz: ESD warnt vor Zwei-Klassen-Flexibilität zulasten kleiner Unternehmen

22. Juni 2026

Berlin/Saarbrücken, 22.06.2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, dass anstelle einer täglichen künftig eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit vereinbart werden kann.

Die angekündigte Flexibilisierung soll jedoch grundsätzlich an einen Tarifvertrag oder an darauf beruhende betriebliche Vereinbarungen gebunden werden. Damit bliebe ein großer Teil der kleinen und mittleren Unternehmen von modernen Arbeitszeitmodellen ausgeschlossen.
Viele inhabergeführte Unternehmen sind nicht tarifgebunden und verfügen weder über eine eigene Personalabteilung noch über einen Betriebsrat. Dennoch müssen auch sie Arbeitszeiten flexibel an Kundenaufträge, Projektphasen, saisonale Schwankungen und die persönlichen Bedürfnisse ihrer Beschäftigten anpassen können.

„Eine Reform, die mehr Flexibilität verspricht, diese aber an einen Tarifvertrag bindet, geht an der Realität vieler kleiner Unternehmen vorbei. Moderne Arbeitszeiten dürfen kein Tarifprivileg sein“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Kritisch bewertet der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. zudem die vorgesehenen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen grundsätzlich noch am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Der Arbeitgeber bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Erfassung verantwortlich, wenn Beschäftigte die Dokumentation selbst übernehmen.

Eine verlässliche Arbeitszeiterfassung ist notwendig, um gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten zu kontrollieren. Die konkrete Ausgestaltung muss jedoch verhältnismäßig bleiben und die betrieblichen Strukturen kleiner Unternehmen berücksichtigen.
Die dauerhafte Ausnahme von der elektronischen Aufzeichnung ist im Entwurf lediglich für Arbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten vorgesehen. Abweichungen vom Zeitpunkt und von der Form der Aufzeichnung sollen wiederum vor allem über tarifvertragliche Regelungen möglich sein. Damit droht eine doppelte Benachteiligung nicht tarifgebundener kleiner und mittlerer Unternehmen: Sie erhalten weniger Möglichkeiten zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit und gleichzeitig weniger Spielraum bei deren Dokumentation.

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann hier eingesehen werden: https://table.media/assets/berlin/arbeitszeit_bmas.pdf

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:

  • Tarifvorbehalt streichen: Die wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit muss allen Betrieben offenstehen und darf nicht vom Bestehen oder von der Übernahme eines Tarifvertrags abhängen.
  • Betriebliche Vereinbarungen ermöglichen: In nicht tarifgebundenen Betrieben müssen Arbeitgeber und Beschäftigte die flexible Verteilung der Arbeitszeit unmittelbar vereinbaren können – auch ohne Betriebsrat.
  • Beschäftigtenschutz klar regeln: Die wöchentliche Arbeitszeit muss durch verbindliche Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und geeignete Ausgleichsregelungen abgesichert werden. Zusätzliche individuelle Zustimmungspflichten dürfen nicht zu neuer Bürokratie für kleine Unternehmen führen.
  • Aufzeichnungsfrist auf sieben Tage verlängern: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen nicht zwingend am Tag der Arbeitsleistung erfasst werden. Eine Dokumentation bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages muss für alle Betriebe zulässig sein.
  • Wahlfreiheit für kleine Unternehmen schaffen: Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten müssen dauerhaft zwischen elektronischer und nichtelektronischer Arbeitszeiterfassung wählen können.
ESD MEDIENINFO | Nach Aus für 1.000-Euro-Prämie: Selbständige fordern einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer

ESD MEDIENINFO | Nach Aus für 1.000-Euro-Prämie: Selbständige fordern einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer

11. Mai 2026

Saarbrücken/Berlin, 11.05.2026. Nach dem vorläufigen Aus für die geplante 1.000-Euro-Entlastungsprämie fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. eine einfachere und gerechtere Lösung. Aus Sicht des ESD sollte die Entlastung nicht über eine arbeitgeberabhängige Sonderzahlung erfolgen, sondern über einen einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer.

Die gescheiterte Prämie hätte ausschließlich über Arbeitgeber ausgezahlt werden können. Damit wären Soloselbständige, Freiberufler sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen strukturell außen vor geblieben, obwohl auch sie unter steigenden Kosten, Kaufkraftverlusten und wirtschaftlicher Unsicherheit leiden.

„Eine Entlastung, die nur funktioniert, wenn jemand einen Arbeitgeber hat, greift zu kurz. Selbständige tragen dieselben Preissteigerungen wie alle anderen. Zusätzlich tragen sie Betriebskosten, Liquiditätsrisiken und Verantwortung für ihre Unternehmen. Entlastung darf deshalb nicht am Erwerbsstatus scheitern“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD.

Der ESD fordert deshalb einen einmaligen Freibetrag bei der Einkommensteuer. Dieser würde nicht an ein Arbeitsverhältnis anknüpfen, sondern steuerlich wirken und damit Beschäftigte, Selbständige, Freiberufler sowie Inhaber von Personenunternehmen gleichermaßen berücksichtigen.

„Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer faktisch die zentrale Unternehmenssteuer. Wer kleine Betriebe und Selbständige kurzfristig entlasten will, muss genau dort ansetzen. Ein Freibetrag wäre klarer, gerechter und weniger bürokratisch als eine Prämie, die Selbständige strukturell ausschließt“, so Lehberger.

Der Verband fordert Bund und Länder auf, bei den nun diskutierten Alternativen zur gescheiterten Prämie die Selbständigen von Beginn an einzubeziehen.

„Selbständige dürfen bei Entlastungen nicht immer erst nachträglich mitgedacht werden. Die richtige Antwort auf das Scheitern der 1.000-Euro-Prämie ist ein einfacher steuerlicher Freibetrag, der Beschäftigte und Selbständige gleichermaßen erreicht“, erklärt Lehberger abschließend.

ESD MEDIENINFO | Ein Jahr Bundesregierung: Viel Entlastungsrhetorik, keine Wirkung im Unternehmen

ESD MEDIENINFO | Ein Jahr Bundesregierung: Viel Entlastungsrhetorik, keine Wirkung im Unternehmen

06. Mai 2026

Saarbrücken/Berlin, 06.05.2026. Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung zieht der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. eine ernüchternde Zwischenbilanz aus Sicht der Soloselbständigen, Freiberufler sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Aus Sicht des Verbandes erschöpft sich die Politik der vergangenen Monate zu oft in Entlastungsrhetorik. Von einer konkreten Verbesserung ihrer Situation kann für viele Selbständige und kleine Unternehmen keine Rede sein.

„Für kleine Unternehmen entscheidet sich Wirtschaftspolitik nicht in Pressekonferenzen, sondern im Betriebsalltag. Dort geht es um Formulare, Nachweise, Meldepflichten, Kosten, Liquidität und verlässliche Entscheidungen. Nach einem Jahr Bundesregierung erleben viele Selbständige noch keinen Aufbruch, sondern weiter einen hohen Verwaltungsdruck und zu wenig Planungssicherheit“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD.

Das aktuelle ESD-Stimmungsbarometer bestätigt diese Einschätzung. An der Frühjahrsumfrage beteiligten sich mehrere hundert Selbständige, Freiberufler sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen. 79 Prozent der Teilnehmenden bewerten die derzeitige wirtschaftspolitische Lage in Deutschland für Soloselbständige und kleine Unternehmen lediglich mit ausreichend, mangelhaft oder ungenügend. Nur 9 Prozent bewerten sie als gut. Die Note sehr gut wurde von keinem der Befragten vergeben.

Auch die Investitionsbereitschaft bleibt angespannt. 58 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihre Investitionsbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat. Nur 2 Prozent berichten von einer Verbesserung.

Besonders deutlich wird der Handlungsdruck beim Thema Bürokratieabbau. Im ESD-Stimmungsbarometer nennen 77 Prozent der Teilnehmenden reduzierte Dokumentationspflichten als eine der wichtigsten Maßnahmen. 58 Prozent fordern reduzierte Nachweispflichten, 44 Prozent eine bessere digitale Kommunikation mit Behörden und 40 Prozent vereinfachte Steuererklärungen.

„In kleinen Betrieben landet Bürokratie nicht in einer Fachabteilung, sondern direkt beim Inhaber. Jede zusätzliche Pflicht nimmt Zeit weg, die eigentlich für Kunden, Aufträge, Mitarbeiter oder die Weiterentwicklung des Betriebes gebraucht wird. Wer kleine Unternehmen ernsthaft entlasten will, muss genau dort ansetzen“, betont Lehberger.

Nach einem Jahr Bundesregierung erwartet der ESD eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaftspolitik an der Realität kleiner Unternehmen. Entscheidend sei nicht die Zahl angekündigter Programme, sondern ob im Betrieb tatsächlich weniger Aufwand, schnellere Verfahren und mehr finanzieller Spielraum ankommen.

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