ESD MEDIENINFO | Ermäßigte Umsatzsteuer: Gastronomie jetzt dauerhaft entlasten!

Berlin/Saarlouis, 15.03.2023. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) begrüßt den Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (Drucksache 20/5810) der CDU/CSU-Fraktion mit dem sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 16. März 2023 befassen wird. Der Verband sieht in der dauerhaften Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einen richtigen und wichtigen Schritt zur Stabilisierung und Unterstützung der krisengeschüttelten Gastronomiebranche. Der ESD-Hauptgeschäftsführer Timo Lehberger erklärt hierzu:

„Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie als Teil des Corona-Konjunkturpakets war eine wirksame Maßnahme, um eine von den Pandemiebeschränkungen am härtesten getroffenen Branchen zu stützen. Aufgrund der positiven Auswirkung wurde die Befristung dieser Umsatzsteuerermäßigung bereits verlängert, zuletzt bis Ende des Jahres 2023.
Man darf sich aber nichts vormachen, auch wenn sich die Aussichten für die Gastronomen wieder verbessert haben, die Branche steht nach wie vor unter massivem Druck. Gestiegene Kosten für Energie, Einkauf, Mieten und Pachten, der Personalmangel und das inflationsbedingt geänderte Verhalten der Verbraucher setzen den Gastronomiebetrieben zu.
Es ist also ein richtiger Schritt, den Unternehmen durch eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Planungssicherheit zu geben und die Branche nachhaltig zukunftssicher aufzustellen! Zudem sollte dem stark belasteten Endverbraucher keine steuerbedingt steigenden Preise zugemutet werden.
Entsprechend erwarten wir, dass die Regierungskoalition diesen sinnvollen Oppositionsantrag über Parteigrenzen hinweg und im Sinne der Gastronomen und deren Mitarbeitern positiv begleitet und unterstützt.“

ESD MEDIENINFO | Selbständige appellieren: Kostenfreie Meisterfortbildung muss kommen

Berlin/Saarlouis, 01.03.2023. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) begrüßt den bayrischen Antrag für eine kostenfreie Meisterfortbildung im Bundesrat als richtigen Schritt und appelliert an die restlichen Bundesländer, den Antrag zu unterstützten. Der Hauptgeschäftsführer des ESD, Timo Lehberger, erklärt hierzu:

„Grundlage für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand ist die Qualität in der Bildung. Neben einer adäquaten Finanzierung der Hochschulen darf die berufliche Bildung inklusive der Fort- und Weiterbildung finanziell und personell nicht abgehängt werden. Gut ausgebildete Facharbeiter sind für die Wirtschaft genauso wichtig wie Akademiker; sie sind notwendige Standortvoraussetzung für erfolgreich agierende Unternehmen, seien es nun kleine, mittlere oder große. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss die Attraktivität der dualen Berufsausbildung gesteigert werden.
Konkret stellen die Kosten der Meisterausbildung, trotz Meister-Bafög, für viele noch immer eine Hürde dar. Dies muss sich ändern. Wer den Fachkräftemangel beklagt, muss durch gezielte Maßnahmen die berufliche Bildung stärken.

Entsprechend fordert der ESD bereits seit langem, die beruflichen Fort- und Weiterbildungskonzepte so zu entwickeln, dass diese in der öffentlichen Wahrnehmung den beiden akademischen Bildungsmarken „Bachelor“ und „Master“ gleichgestellt werden. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit einer kostenfreien Meisterausbildung.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative des Bundeslandes Bayern die Meisterfortbildung bundesweit kostenfrei zu stellen und appellieren daher an die Vertreter der übrigen Bundesländer in der kommenden Sitzung des Bundesrates ein Zeichen zu setzen und den Entschließungsantrag zu unterstützen!“

ESD MEDIENINFO | Mobilitätspolitik ist Mittelstandspolitik: ESD und TMV fordern milliardenschwere Aufstockung der Regionalisierungsmittel

Berlin, 08.02.2023. In einer gemeinsamen Presseerklärung des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) und des Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland (TMV) fordern der ESD-Hauptgeschäftsführer Timo Lehberger und der TMV-Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt aus Anlass der Debatte des Deutschland-Tickets im Deutschen Bundestag eine Nahverkehrsoffensive:

"Die Einführung des sogenannten Deutschland-Tickets hätte Bestandteil einer wirklichen Nahverkehrsoffensive sein müssen, die diesen Namen auch verdient.
Gerade die wirtschaftliche Perspektive des ländlichen Raumes hängt massiv daran, wie attraktiv Angebote des Nahverkehrs sind. Wenn ich spätnachmittags und an Samstagen und Sonntagen nicht mehr in meinen Ort komme, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Entwicklung einer Region.
Deswegen können wir auch nicht nachvollziehen, warum Taxen, die ja Teil des Öffentlichen Nahverkehrs sind, beim Deutschlandticket außen vor bleiben. Denn gerade mit Ruftaxen kann genau dieses Mobilitätsangebot sichergestellt werden.
Um den ländlichen Raum wirklich zu stärken, müssen die Regionalisierungsmittel milliardenschwer aufgestockt werden. Solange bei den Regionalisierungsmitteln auf der Bremse gestanden wird, kommt die Nahverkehrsoffensive nicht in die Gänge. Und das wäre ein fataler Fehler, denn Mobilitätspolitik ist Mittelstandspolitik."

ESD MEDINEINFO | Unternehmer beklagen Probleme bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Berlin/Saarlouis, 19.01.2023. Seit 1. Januar müssen kranke, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Eine Krankmeldung in Form einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist allerdings weiterhin nötig. Der Abruf dieser eAU bei den Krankenkassen bereitet den Unternehmern massive Schwierigkeiten. Der Hauptgeschäftsführer des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland (ESD), Timo Lehberger, erklärt hierzu:
„Bereits in den ersten Wochen nach der Umstellung zeigt sich, dass das neue System der eAU zumindest für die Arbeitgeberseite nicht ausgereift ist und unseren Mitgliedsunternehmen große Probleme verursacht.
Selbstverständlich haben die Unternehmen sich auf die geänderte Rechtslage vorbereitet und sich Zugänge zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen eingerichtet oder, wie bei kleineren Betrieben ohne eigene Lohnbuchhaltung üblich, das Ganze beispielsweise an den Steuerberater delegiert – natürlich gegen Ersatz der entstehenden Mehrkosten.
Leider erhalten wir seitens unserer Mitglieder, darunter auch viele Steuerberatungsgesellschaften, vermehrt Rückmeldung, dass der Prozess dennoch nicht funktioniert. Es beginnt damit, dass ein einfacher „Ich bin krank“-Anruf des Mitarbeiters eben nicht ausreicht. Es ist zum Beispiel für das Abfrageverfahren wichtig zu wissen, ob es sich bei der Erkrankung um einen Berufsunfall handelt. Um zu gewährleisten, dass für die Abfrage alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, entwerfen bereits einige unserer Mitglieder firmeneigne Krankmeldungsformulare, die die kranken Mitarbeiter dann ausfüllen und übermitteln müssen. Dies ist ein unsinniger, bürokratischer Mehraufwand für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Am schlimmsten ist, dass der zeitnahe Abruf der eAU nach der Krankmeldung oft erst einmal erfolglos ist, da es bis zu 14 Tagen dauern kann, bis die elektronische Bescheinigung bei den Kassen abrufbar ist. Sprich, der Arbeitgeber hat im schlechtesten Fall zwei Wochen keine verlässliche Information wie lange sein Mitarbeiter ausfällt und macht die Personalplanung im Blindflug. Hinzu kommen Aufwand und Kosten, die mit der erneuten Abfrage einhergehen. Hierbei muss man darauf hinweisen, dass es sich um Einzelabrufe (Pull-Verfahren) handelt. Technisch mögliche, automatisierte Massenabrufe oder gar Push-Benachrichtigungen sind mit Hinweis auf Datenschutzbedenken gar nicht vorgesehen.
Entsprechend fordern wir, dass das System umgehend praxisgerecht nachjustiert wird. Die Unternehmen sind gerne bereit, alle richtigen und dem Bürokratieabbau dienenden Maßnahmen mitzutragen. Allerdings dürfen wir auch erwarten, dass die Konzepte ausgereift sind, funktionieren und uns nicht mehr Arbeit machen als vorher.“

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Einkommenssteuererhöhung ist eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt

Berlin, 09.11.2022. Zu den Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie den darauf basierenden Vorschlägen äußert sich Timo Lehberger, der Hauptgeschäftsführer des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. mit Unverständnis:

"Einen Einkommenssteuerzuschlag lehnen wir kategorisch ab. Den Wirtschaftsweisen sowie der SPD-Vorsitzenden Esken und ihren Unterstützern ist offensichtlich nicht klar, dass für Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Einkommensteuer die wesentliche Unternehmenssteuer ist.

Ein Drehen an der Steuerschraube ist eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt in den Abgrund! Die Belastungsgrenze ist für die rund zweieinhalb Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern durch die Pandemie, die horrenden Energie- und Materialkosten, den Arbeitskräftemangel und die gestörten Lieferketten bereits längst überschritten.

Vielen dieser Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft bilden, steht das Wasser bis zum Hals. Zehn Prozent Inflationsrate, weitere steuerliche Belastungen und ein Energie-Soli sind Insolvenztreiber. Hier werden vorsätzlich Existenzen, Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichtet."