Berlin/Saarbrücken, 20.05.2024. Angesichts der Schäden durch das jüngste Hochwasser fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von der Flut betroffenen Unternehmen. Der Verband fordert die Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen, gemäß dem Vorbild der Vorgehensweise während der Ahrtalkatastrophe. ESD-Präsident Timo Lehberger, der auch dem Gewerbe- & Unternehmerverband des Saarlandes – GVS e.V. vorsitzt, erläutert die Forderung wie folgt:
„Die mit dem Starkregen einhergehenden Überflutungen haben auch bei vielen Unternehmen für erhebliche Schäden gesorgt. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage lassen noch Schlimmeres befürchten. Die Regierungen von Saarland und Rheinland-Pfalz haben bereits Hilfen für betroffene Betriebe angekündigt. Wir fordern Bund und Länder zu schneller, unbürokratischer und weitgehender Hilfe auf.
So sollten die Finanzministerien der Länder unter Mitwirkung des Bundesfinanzministers Lindner und seinem Ministerium die Geschädigten entlasten. Konkret fordern wir als Erleichterungen für die Betroffenen die kurzfristige Einführung von Billigkeitsregeln und Erlassen mit folgendem Inhalt:
1. Erleichterungen für den Spendennachweis
2. Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen, Personalgestellungen und unentgeltlichen Verwendungen im Rahmen freigiebiger Hochwasserhilfen
3. Ermessensgerechte Handhabung von Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, sowie Fristverlängerungen
4. Großzügige Regelungen beim Verlust wichtiger Unterlagen (auch archivierungspflichtige Geschäftsunterlagen)
5. Erleichterungen für den Nachweis eines „besonderen Notfalls“ gemäß R 3.11 LStR und Verzicht auf das Betriebsratserfordernis
6. Großzügiger Umgang mit den Betroffenen bei der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen
Um die betroffenen Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen, kommt es vor allem auf Schnelligkeit bei der Umsetzung an. Die Katastrophenerlasse der Länder NRW und Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2021 können als hier als Mustervorlage dienen.“