ESD MEDIENINFO | Steueränderungsgesetz 2025 bringt kaum Erleichterung für Selbständige

ESD MEDIENINFO | Steueränderungsgesetz 2025 bringt kaum Erleichterung für Selbständige

Berlin / Saarbrücken, 17.11.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. sieht im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 keine ausreichenden Impulse für Soloselbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Nach der ersten Beratung im Deutschen Bundestag fordert der Verband im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielte Verbesserungen zugunsten der Betroffenen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Viele Selbständige brauchen keine Ankündigungen, sondern spürbare Entlastung im täglichen Arbeiten. Stattdessen wächst der Zeitaufwand für Dokumentation und Verwaltung weiter. Das entzieht vielen Betrieben die Kraft, die sie eigentlich in ihre Leistung und ihre Kundschaft investieren wollen.“
Eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass Unternehmen in den vergangenen drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen schaffen mussten, um administrative Vorgaben zu erfüllen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Betriebe, die ihre bürokratische Belastung als sehr hoch einstufen, seit 2022 deutlich erhöht. Es wird sichtbar, dass die Belastung nicht nur aus neuen Regeln entsteht. Auch bestehende Vorgaben werden komplexer und kleinteiliger.
„Für kleine Unternehmen ist Bürokratie keine theoretische Größe“, so Lehberger weiter. „Sie begrenzt unmittelbar den unternehmerischen Handlungsspielraum. Jede Stunde, die in Verwaltung statt in Wertschöpfung fließt, fehlt am Ende im Betrieb. Das schwächt die wirtschaftliche Basis und wirkt sich direkt auf Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten aus.“
Der ESD erkennt an, dass der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen für das Ehrenamt enthält und der Gastronomie Planungssicherheit geben soll. Gleichzeitig werden in anderen Bereichen neue Prüf- und Nachweisanforderungen aufgebaut. Hinzu kommt, dass der Bundesrat zusätzliche Verschärfungen anregt, unter anderem bei Mitteilungspflichten und Alltagsgeschäften. Dies würde insbesondere Selbständige und kleine Unternehmen zusätzlich belasten.
Ein Steueränderungsgesetz müsse seinem Namen auch gerecht werden, betont Lehberger. „Für Soloselbständige und kleine Unternehmen geht es nicht nur um weniger Bürokratie, sondern auch um spürbare finanzielle Entlastung. Die Steuerpolitik sollte Eigeninitiative fördern und unternehmerisches Risiko fair behandeln. Dazu gehören einfachere Regelungen, verlässliche Pauschalen und ein klares Bekenntnis zu niedrigeren Steuersätzen.“
Abschließend erklärt Lehberger: „Im parlamentarischen Verfahren besteht die Möglichkeit, das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass es tatsächlich entlastet. Dazu gehören klare Regeln, nachvollziehbare Verfahren und eine spürbare Reduzierung administrativer Pflichten. Selbständige und kleine Unternehmen müssen wieder wirtschaftlich arbeiten können, ohne in administrativen Prozessen zu ersticken.“
Der ESD begleitet die Beratungen im Finanzausschuss konstruktiv und wird konkrete Vorschläge zur Entlastung einbringen.

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