Berlin, 26.02.2019. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) kritisiert die Pläne von Bundesjustizministerin Barley, die Maklergebühren neu zu regeln, als populistisch und zutiefst unternehmer- und verbraucherfeindlich. ESD Präsident Both erklärt hierzu:
„Der Vorschlag die Courtage bei der Veräußerung von Immobilien künftig nur noch durch die Verkäufer tragen zu lassen, wird zu massiven Umsatzeinbrüchen bei den Maklern führen. Das Bundesjustizministerium selbst beziffert die zu erwartenden Auftragsverluste auf 10 %, also rund 600 Millionen Euro.
Nach allem Anschein versucht die Bundesjustizministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahlen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wahldebakels verzweifelt Wählerstimmen zu gewinnen und nimmt dabei in Kauf, einem ganzen Berufszweig die Existenzgrundlage zu entziehen. Betroffen sind bundesweit tausende von kleinen Maklerunternehmen mit zehntausenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Im Gegensatz zu Berufspolitikern und -politikerinnen wie Frau Barley wird jeder dieser selbständigen Immobilienmakler nur im Erfolgsfall entlohnt, denn die Maklergebühr fließt nur nach erfolgreichem Verkauf. Zuvor investiert der typische Immobilienmakler viel unbezahlte Zeit für Beratung und Besichtigung und Geld für die Vermarktung des Objektes. Des Weiteren unterliegt jeder Immobilienmakler strengen Weiterbildungspflichten und sichert sich mit immensen Beiträgen gegen mögliche Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung und ähnliches ab – vielleicht sollte auch manche Bundesminister sich gegen die von ihnen verursachten Schäden absichern müssen.
Festzuhalten bleibt, dass die öffentliche Hand der größte Preistreiber bei den Nebenkosten des Immobilienkaufs ist. So zahlen Sie in manchen Bundesländern bis 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Hier müsste Frau Barley ansetzen. Das ist vielleicht nicht so populär und viel mühsamer umzusetzen, aber dafür auch wirklich effektiv! Denn die schön gewählte Formulierung Bestellerprinzip wird am Ende des Tages auch nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die Immobilienkäufer ebenfalls zu den Verlierern der undurchdachten Strategie der Bundesjustizministerin zählen werden. So werden sich viele Verkäufer schadlos halten und die Maklergebühren vorab dem Kaufpreis zuschlagen. Und in den Fällen, in denen kein Makler mehr beauftragt wird, entfallen für den Käufer die strengen Auskunftspflichten und die umfassende Beratung durch diese Dienstleister.
Daher fordert der Europaverband der Selbständigen die Abgeordneten der Koalitionsparteien auf, dem Treiben der Bundesjustizministerin, im Interesse der Selbständigen und Verbraucher, eine klare Absage zu erteilen. Was Frau Barley betrifft, so wüschen wir ihr für die Europawahlen am 26. Mai viel Erfolg! Zwar sind wir davon überzeugt, dass grundsätzlich nur die fähigsten und besten Köpfe in dieses für die Bundesrepublik so wichtige Parlament entsandt werden sollten, allerdings wäre es für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sicherlich von Vorteil, wenn Frau Barley künftig dort wirken würde.“