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ESD AKTUELL | Telemedizin als Baustein moderner Gesundheitsversorgung: ESD-Mitglied KUNESA und MEDIVISE Healthcare kooperieren

ESD AKTUELL | Telemedizin als Baustein moderner Gesundheitsversorgung: ESD-Mitglied KUNESA und MEDIVISE Healthcare kooperieren

15. September 2026

Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung hat am 19. März 2026 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Gesundheit im Saarland das sogenannte „Saarland-Modell“ in der saarländischen Landesvertretung in Berlin vorgestellt.

Ziel dieses Modells ist es, das Saarland zu einer Modellregion für neue, zukunftsfähige Gesundheitskonzepte zu entwickeln und innovative Versorgungsformen vor Ort zu erproben. 

In diesem Zusammenhang stellen wir im Rahmen von ESD-Einblicke ein Projekt aus unserem Mitgliederkreis vor: die Kooperation zwischen der KUNESA GmbH aus Weiskirchen und der MEDIVISE Healthcare GmbH aus Berlin. Die beiden Kooperationspartner zeigen mit ihrem gemeinsamen Telemedizin-Konzept beispielhaft, wie unternehmerische Initiative, technologische Entwicklung und konkrete Versorgungsfragen zusammenkommen können.
KUNESA ist Hersteller hochwertiger Apotheken- und Hotelinterieurs. MEDIVISE Healthcare entwickelt telemedizinische Versorgungslösungen. Gemeinsam arbeiten beide Unternehmen an einem Konzept, das telemedizinische Anwendungen an einem physischen Ort bündelt: der Telemedizin-Box.

Telemedizin an einem festen Ort

Die Telemedizin-Box soll Patientinnen und Patienten einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Erstversorgung ermöglichen.

Über eine digitale Softwarelösung werden Terminbuchung, medizinische Ersteinschätzung und der Weg zur passenden Telemedizin-Box miteinander verbunden. Vor Ort erhalten Patientinnen und Patienten in einem persönlichen telemedizinischen Arztkontakt eine Befundung und Diagnose. Bei Bedarf kann auch eine elektronische Verordnung ausgestellt werden.

Der Arztkontakt kann optional mehrsprachig erfolgen. Die Lösung ist an die Telematikinfrastruktur angebunden und nutzt die elektronische Gesundheitskarte. Im Akutfall kann so eine fallabschließende Behandlung ermöglicht werden.
Erste Telemedizin-Boxen sind bereits in einzelnen Apotheken bundesweit installiert. Weitere Einsatzfelder ergeben sich etwa in ländlichen Regionen, in Kliniken, bei großen Arbeitgebern oder an stark frequentierten öffentlichen Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen.

Auch in Kliniken kann ein solcher Ansatz zur Entlastung beitragen. Medizinische Bagatellfälle, die nicht zwingend eine Behandlung in der Notaufnahme erfordern, könnten telemedizinisch durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte versorgt werden. Dadurch würden Klinikressourcen geschont und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung geführt.

Weiterentwicklung über den Prototypenstatus hinaus

Nach Angaben der beteiligten Unternehmen haben die Telemedizin-Boxen den Prototypenstatus inzwischen verlassen. Die Kabinen sind modular aufgebaut und können je nach Einsatzort und Bedarf angepasst werden.
Zu den genannten Merkmalen zählen ein barrierearmer Zugang, einfache Bedienbarkeit, hohe Hygienestandards und Schallschutz. Technisch kommen unter anderem Kamerasysteme zum Einsatz, die berührungslos Vitalwerte wie Puls und Atemfrequenz erfassen können. Perspektivisch sollen weitere Messwerte und KI-gestützte Anwendungen hinzukommen.
Damit verbindet das Konzept mehrere Entwicklungen, die für die zukünftige Gesundheitsversorgung relevant sind: Telemedizin, digitale Patientensteuerung, Künstliche Intelligenz und wohnortnahe beziehungsweise standortnahe Versorgung.

Entlastung für Praxen, Kliniken und Patientinnen und Patienten

Telemedizin kann insbesondere dort ein wichtiger Baustein sein, wo Versorgungsstrukturen unter Druck stehen: in ländlichen Räumen, in überlasteten Notaufnahmen, bei eingeschränkter ärztlicher Verfügbarkeit oder bei Patientinnen und Patienten, die schnelle Orientierung benötigen.

Die Telemedizin-Box verfolgt dabei den Ansatz, medizinische Ersteinschätzung, ärztlichen Kontakt und weitere Behandlungsschritte stärker zu strukturieren. In vielen Fällen kann eine Behandlung abschließend erfolgen. In anderen Fällen kann gezielt an eine Fachärztin, einen Facharzt oder eine Klinik verwiesen werden.
Aus Sicht des ESD zeigt dieses Beispiel, wie mittelständische Unternehmen, digitale Start-ups und regionale Innovationsstrukturen gemeinsam an praktischen Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen arbeiten können.

Saarland als möglicher Erprobungsraum

Im Zusammenhang mit dem „Saarland-Modell“ wird derzeit auch über mögliche Erprobungsstandorte im Saarland gesprochen. Denkbar wäre nach Angaben der Beteiligten etwa die Installation einer Telemedizin-Box an einer Universität oder einem Universitätsklinikum, verbunden mit digital- und versorgungswissenschaftlicher Begleitung.

Mögliche Forschungs- und Testfelder könnten unter anderem die Akzeptanz bei Nutzerinnen und Nutzern, der Einsatz bei vulnerablen Gruppen, Fragen der IT- und Datensicherheit, die Einbindung von KI sowie die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Apotheken und weiteren saarländischen Unternehmen sein.

Auch international stößt das Konzept auf Interesse. Für Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und potenzielle Investoren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird nach Angaben der beteiligten Unternehmen eine Präsentation der Telemedizin-Schnittstellen vorbereitet. Für die weitere Operationalisierung wurde die MEAVITAL AG eingerichtet. In saarländischen Weiskirchen kann ab sofort in einem Showroom eine aktuelle Variante der Telemedizinbox vorgeführt werden.  MEDIVISE und KUNESA stellen die mittlerweile serientaugliche Telemedizinbox auf der diesjährigen Expopharm in München vor. Interessierte können sich auch dort vom 15. – 17. September 2026 tiefergehend über Anwendungsbereiche, Hard- & Softwarevarianten, Plattformen und Module, Support, Management und Finanzierungsmodelle informieren.

Darüber hinaus sind weitere öffentliche Auftritte gefixt:
30. September 2026 - 2. Digitalisierungskongress Saarland – Gesundheit 2030 in Saarbrücken gemeinsam mit dem saarländischen Partnerunternehmen für KI und IT-Sicherheit
16. – 19. November 2026 - MEDICA 2026 in Düsseldorf gemeinsam mit Partner Vodafone (Digitale Vernetzung und IoT-Lösungen im Gesundheitssektor) auf weltweit einer der größten B2B Messen für Medizintechnik

Weitere Informationen zur Kooperation, zum Konzept, zu Messeauftritten oder über Investorenbroschüren erhalten Interessierte bei:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ein Beispiel aus unserem Mitgliederkreis

Für den ESD ist die Kooperation zwischen KUNESA und MEDIVISE ein gutes Beispiel dafür, welche Innovationskraft in den Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes steckt.

Gerade im Gesundheitswesen zeigt sich, dass Innovation nicht allein durch politische Programme entsteht. Sie braucht Unternehmen, die Lösungen entwickeln, Risiken eingehen, investieren und neue Modelle praktisch erprobbar machen.
Deshalb stellen wir dieses Projekt im Rahmen von ESD Einblicke vor: als Beispiel für unternehmerische Initiative, für digitale Transformation im Gesundheitswesen und für die Rolle, die selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Modernisierung wichtiger Versorgungsbereiche leisten können.

Das „Saarland-Modell“ kann hierfür einen passenden Rahmen bieten, wenn innovative Konzepte nicht nur vorgestellt, sondern konkret getestet, wissenschaftlich begleitet und bei Erfolg in die Regelversorgung überführt werden.

ESD AKUTELL | Europa nicht schlechtreden: 62 Prozent der KMU-Warenexporte gehen in den EU-Binnenmarkt

ESD AKUTELL | Europa nicht schlechtreden: 62 Prozent der KMU-Warenexporte gehen in den EU-Binnenmarkt

11. August 2026

Rund 62 Prozent des Gesamtwerts der Warenexporte deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen entfallen auf den EU-Binnenmarkt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) für das Jahr 2024 hervor.

Die Zahl macht deutlich, welche wirtschaftliche Bedeutung Europa gerade für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland hat.

Natürlich gibt es berechtigte Kritik an der Europäischen Union. Viele Regelungen sind zu kompliziert, Verfahren zu aufwendig und Vorgaben nicht ausreichend auf die Realität kleiner Betriebe zugeschnitten. Der ESD weist regelmäßig auf solche Fehlentwicklungen hin und fordert weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und praxistaugliche Regeln.

Doch Kritik an Regulierung darf nicht dazu führen, den europäischen Binnenmarkt insgesamt schlechtzureden.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem gemeinsamen Markt mit weitgehend harmonisierten Regelungen, einem hohen Maß an Rechtssicherheit und verlässlichen Rahmenbedingungen. Das IfM Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorteile angesichts zunehmender globaler Risiken für kleinere Unternehmen besonders wertvoll sind.

Die aktuellen Zahlen zeigen zugleich, wie eng die wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb Europas inzwischen sind. 2024 exportierten rund 255.000 kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland Waren ins Ausland. Der Wert dieser Exporte lag bei insgesamt 268 Milliarden Euro. Rund 62 Prozent davon entfielen auf den EU-Binnenmarkt.

Für den ESD ist deshalb klar: Europa muss besser funktionieren – gerade für Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Bürokratische Hürden müssen sinken, grenzüberschreitende Geschäfte einfacher werden und nationale Sonderwege dürfen den Binnenmarkt nicht unnötig erschweren.

Aber angesichts dieser Zahlen sollte man sich Europa nicht schlechtreden lassen.

Ein funktionierender europäischer Binnenmarkt ist für viele kleine und mittlere Unternehmen keine abstrakte politische Idee, sondern ein ganz konkreter wirtschaftlicher Vorteil.

Mehr Informationen und die vollständige Pressemitteilung des IfM Bonn:
https://www.ifm-bonn.org/meta/news/meldung/europaeische-union-bleibt-wichtigster-auslandsmarkt-fuer-den-mittelstand-in-deutschland

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn, „Europäische Union bleibt wichtigster Auslandsmarkt für den Mittelstand in Deutschland“, 11. August 2026.

ESD AKTUELL | Fachkräftemangel trifft vor allem den Mittelstand

ESD AKTUELL | Fachkräftemangel trifft vor allem den Mittelstand

27. Juli 2026

Sieben von zehn offenen Stellen, die rechnerisch nicht besetzt werden können, entfallen in Deutschland auf kleine und mittlere Unternehmen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Untersucht wurden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten.

Die Zahlen verdeutlichen, wie stark gerade der Mittelstand unter dem Fachkräftemangel leidet. Von 2016 bis 2025 ist die Fachkräftelücke in kleinen und mittleren Unternehmen bundesweit um 51 Prozent gewachsen. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das nicht nur zusätzliche Arbeit für die vorhandenen Beschäftigten. Fehlendes Personal kann auch dazu führen, dass Aufträge abgelehnt, Öffnungszeiten eingeschränkt oder notwendige Investitionen und Wachstumsvorhaben verschoben werden müssen.

Ausbildung bleibt ein entscheidender Schlüssel

Eine zentrale Rolle bei der Fachkräftesicherung spielt die betriebliche Ausbildung. Doch auch hier zeigt sich eine problematische Entwicklung: Im Jahr 2023 beschäftigten nur noch rund 18 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen Auszubildende.

Neben unbesetzten Ausbildungsplätzen fehlen gerade kleineren Betrieben häufig die personellen und finanziellen Ressourcen, um selbst auszubilden. Wer mehr Ausbildungsplätze schaffen will, darf deshalb nicht nur an die Unternehmen appellieren. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass Ausbildung für kleine Betriebe organisatorisch und wirtschaftlich leistbar bleibt.

Kleine Unternehmen brauchen bessere Rahmenbedingungen

Der Europaverband der Selbständigen fordert eine Fachkräftestrategie, die die besondere Situation kleiner und mittlerer Unternehmen stärker berücksichtigt.

Dazu gehören weniger Bürokratie bei Ausbildung und Beschäftigung, eine spürbare Begrenzung der Lohnnebenkosten sowie schnellere und verlässlichere Verfahren bei der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte. Gleichzeitig müssen die berufliche Bildung gestärkt, Weiterbildung erleichtert und die Voraussetzungen dafür verbessert werden, dass ältere Beschäftigte auf freiwilliger Basis länger im Arbeitsleben bleiben können.

Kleine und mittlere Unternehmen sichern Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels dürfen sie deshalb nicht allein gelassen werden.

Den vollständigen Beitrag des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft finden Sie hier: 

https://www.iwd.de/artikel/grosse-fachkraefteluecke-im-mittelstand-686098/

ESD AKTUELL | EU AI Act verstehen: Kostenfreies Online-Event für kleine und mittlere Unternehmen

ESD AKTUELL | EU AI Act verstehen: Kostenfreies Online-Event für kleine und mittlere Unternehmen

21. Juli 2026

Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur ein Thema für große Konzerne. Auch Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen setzen KI bereits ein, etwa bei der Texterstellung, bei Datenanalysen, in der Kundenkommunikation oder zur Unterstützung interner Abläufe. Mit der europäischen KI-Verordnung entstehen jedoch neue rechtliche Anforderungen, mit denen sich Unternehmen frühzeitig befassen sollten.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg bietet dazu am 23. Juli 2026 eine kostenfreie Online-Veranstaltung an. Unter dem Titel „EU AI Act verstehen: Was der neue Rechtsrahmen für KMU bedeutet“ erhalten die Teilnehmenden einen verständlichen Einstieg in die europäische KI-Verordnung und ihre möglichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche KI-Anwendungen kommen im Unternehmen bereits zum Einsatz?
  • Welche Risiken können mit diesen Anwendungen verbunden sein?
  • Welche rechtlichen Anforderungen könnten künftig relevant werden?
  • Wie lässt sich das eigene Unternehmen schon heute sinnvoll vorbereiten?

Die Veranstaltung erläutert außerdem die verschiedenen Risikoklassen des EU AI Acts und zeigt praxisnah, worauf kleine und mittlere Unternehmen beim Einsatz von KI achten sollten.

Termin und Anmeldung

Donnerstag, 23. Juli 2026
15:00 bis 16:00 Uhr
Online und kostenfrei

Weitere Informationen und Anmeldung:

https://digitalzentrum-hamburg.de/eventbrite-event/eu-ai-act-verstehen-was-der-neue-rechtsrahmen-fuer-kmu-bedeutet/

Veranstalter ist das Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg.

Für Selbstständige und kleine Unternehmen, die KI bereits einsetzen oder erste Anwendungen planen, bietet das Online-Event eine gute Gelegenheit, sich kompakt mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen vertraut zu machen.

ESD AKTUELL | Digitale Barrierefreiheit: Kostenfreie Unterstützung für kleine Betriebe

ESD AKTUELL | Digitale Barrierefreiheit: Kostenfreie Unterstützung für kleine Betriebe

01. Juli 2026

Digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen nutzbar sein. Das ist nicht nur eine Frage der Teilhabe, sondern zunehmend auch ein Thema für Unternehmen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten neue Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sein können unter anderem digitale Angebote, Webseiten, Onlineshops oder andere Dienste, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.

Gerade für Selbständige, Kleinstunternehmen und kleine Betriebe ist die Unsicherheit oft groß: Was gilt für mich? Wo fange ich an? Und wie lässt sich digitale Barrierefreiheit mit vertretbarem Aufwand praktisch umsetzen?

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet hierzu kostenfreie Unterstützung an. Nach eigenen Angaben berät sie Kleinstunternehmen unabhängig und kostenfrei bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Zugleich stellt sie klar, dass sie keine Prüfungen durchführt; die Überwachung liegt bei der zuständigen Marktüberwachungsstelle.

Kurze Webinare mit konkretem Praxisbezug

Ab Juli 2026 bietet die Bundesfachstelle die Webinar-Reihe „15 Minuten kompakt – kleine Schritte, große Wirkung“ an. In kurzen Einheiten geht es um praktische Einstiege in die digitale Barrierefreiheit. Die Webinare dauern jeweils 15 Minuten, bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Außerdem werden sie aufgezeichnet und später auf der Website der Bundesfachstelle bereitgestellt.

Geplant sind unter anderem folgende Themen:

  • Kontraste
  • Alternativtexte
  • Überschriften

Damit greift die Reihe genau jene Punkte auf, bei denen viele Betriebe schnell erste Verbesserungen erreichen können: besser lesbare Inhalte, verständlichere Strukturen und eine nutzerfreundlichere Gestaltung digitaler Angebote.

Offene Sprechstunden und individuelle Beratung

Ergänzend bietet die Bundesfachstelle offene Sprechstunden an. Dort können Unternehmen individuelle Fragen stellen und sich themenunabhängig austauschen. Dieses Format findet alle vier Wochen statt und wird nicht aufgezeichnet.

Nach Kapazität sind zudem individuelle Beratungen für Kleinstunternehmen möglich.

Warum sich der Blick auf Barrierefreiheit lohnt

Auch wenn nicht jeder kleine Betrieb unmittelbar verpflichtet ist, alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umzusetzen, lohnt sich eine Beschäftigung mit dem Thema. Digitale Barrierefreiheit bedeutet in der Praxis oft: klarere Texte, bessere Navigation, verständlichere Seitenstrukturen, ausreichende Kontraste und Inhalte, die auch mit Hilfsmitteln besser genutzt werden können.

Davon profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Auch Kundinnen und Kunden, die mobil unterwegs sind, ältere Nutzerinnen und Nutzer oder Menschen, die Informationen schnell erfassen möchten, haben einen Vorteil. Für Unternehmen kann digitale Barrierefreiheit deshalb zugleich ein Beitrag zu besserem Service, größerer Reichweite und professionellerem Außenauftritt sein.

Hinweis des ESD

Der ESD weist seine Mitglieder und interessierte Selbständige auf dieses kostenfreie Angebot der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hin. Gerade kleine Betriebe sollten die Gelegenheit nutzen, sich frühzeitig und praxisnah mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/Beratungsangebote#doc6a2a9782153d3d4532610644bodyText3

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